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VG Oldenburg, 28.08.2002 - 6 A 3054/00 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wahlleistung - Vertretung des Wahlarztes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 87c Abs. 1 BeamtG,NI ; § 2 Abs. 2 S. 1 BPflV ; § 22 Abs. 3 S. 1 BPflV
Anerkennung von ärztlichen Wahlleistungen als beihilfefähig; Begriffsbestimmung der Wahlleistung; Abgerenzung der Wahlleistung zur allgemeinen Krankenhausleistung; Höchstpersönliche Leistung des Wahlarztes; Pflichten aus dem Wahlarztvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung von ärztlichen Wahlleistungen als beihilfefähig; Begriffsbestimmung der Wahlleistung; Abgerenzung der Wahlleistung zur allgemeinen Krankenhausleistung; Höchstpersönliche Leistung des Wahlarztes; Pflichten aus dem Wahlarztvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hamburg, 02.02.2001 - 313 S 62/00
Voraussetzungen eines Honoraranspruchs für wahlärztliche Leistungen; …
Auszug aus VG Oldenburg, 28.08.2002 - 6 A 3054/00
Die mit dem Abschluss von Wahlarztverträgen regelmäßig angestrebte "optimale Versorgung" (vgl. LG Hamburg, NJW 2001, S. 3415 (3416), Miebach/Patt, a. a. O., S. 3379) konnte von Dr. L. in seiner Funktion als Vertreter des zum Kläger vertraglich in Beziehung stehenden Beigeladenen somit erst gar nicht geleistet werden, weil sie von ihm als medizinisch notwendige ärztliche Versorgung (§ 1 Abs. 2 GOÄ) zu erbringen war. - LG Aachen, 09.05.2001 - 11 O 132/00
Nichtigkeit eines Wahlarztvertrags wegen Operationsverbots für den Wahlarzt trotz …
Auszug aus VG Oldenburg, 28.08.2002 - 6 A 3054/00
Somit kann dahin gestellt bleiben, ob § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ bei Haupt- und Kernleistungen überhaupt anwendbar ist (vgl. LG Aachen, r+s 2001, S. 429 (430)). - LG Hamburg, 16.08.2000 - 303 O 10/99
Auszug aus VG Oldenburg, 28.08.2002 - 6 A 3054/00
Zwar geht auch die GOÄ davon aus, dass der Wahlarzt im Rahmen des Wahlarztvertrages trotz der nach § 613 Satz 1 BGB im Zweifel persönlich zu erbringenden Leistung nicht immer höchstpersönlich tätig werden muss (…vgl. auch LG Hamburg, a. a. O.), eine Delegierung somit nicht durchgehend ausgeschlossen ist (LG Hamburg, MedR 2001, S. 314 (315)). - AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.1998 - 13 C 497/97
Auszug aus VG Oldenburg, 28.08.2002 - 6 A 3054/00
Da Letzteres nicht schon dann der Fall ist, wenn sich der Wahlarzt auf die sorgfältige Auswahl der leistungserbringenden Personen beschränkt (vgl. Begründung zur Einführung des § 4 Abs. 2 Satz 1 durch die Dritte Änderungsverordnung zur GOÄ, BR-Drucksache 118/88, AG Berlin-Charlottenburg, r+s 1999, S. 35 (36)), liegen die Voraussetzungen für eine Zurechnung nicht vor.